Andere Leistungen
Pflegeeinsatz gem. § 37 Abs. 3 SGB XI
Beratung
Hilfestellung
Mitteilung an die Pflegekasse (Formular nach § 37 Abs. 3, Satz 6, SGB XI)
Einsatzpauschalen
Die Pflegeeinsätze dienen der Entlastung der pflegenden Familienangehörigen oder sonstiger Pflegepersonen und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Unter Berücksichtigung
der individuellen Situation und des häuslichen Umfeldes des Pflegebedürftigen soll ihm selbst und den Angehörigen durch eine professionelle Pflegekraft Hilfestellung zur Erleichterung der
Pflege gegeben werden. Darüber hinaus soll über zusätzliche Hilfen, die sowohl der Pflegebedürftige als auch die Pflegeperson in Anspruch nehmen kann, informiert werden. Die Beratung kann sich dabei u. a. auf
• die Notwendigkeit medizinischer Reha- Maßnahmen
• den Einsatz von Pflegehilfsmitteln,
• eine Anpassung des Wohnraums,
• die Inanspruchnahme von Tages- und/oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege,
• die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Pflegekursen (Angehörigenberatung,
Selbsthilfegruppen),
• den möglichen Wechsel der Pflegestufe,
• pflegeerleichternde Techniken erstrecken.
Der Pflegedienst übermittelt der Pflegekasse mit Einverständnis des Pflegebedürftigen die bei dem Pflegeeinsatz gewonnenen Erkenntnisse und verwendet hierzu das von den
Spitzenverbänden der Pflegekassen zur Verfügung gestellte einheitliche Mitteilungsformular. Mit dem Leistungskomplex sind alle mit dem Einsatz verbundenen Aufwendungen - einschließlich der Wegegebühren - abgegolten.